Immobilien – EU-Parlament stimmt für Sanierungspflicht

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© Getty Images

Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von alten Wohngebäuden gestimmt. Das heißt: Viele Immobilien müssen bis zum Jahr 2033 saniert werden.

14. März 2023 Abstimmung zur Sanierungspflicht

Das Europäische Parlament hat am 14. März mit einer deutlichen Mehrheit für strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gestimmt – bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis zum Jahr 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Zum Vergleich: Bei den in Klasse „G“ eingestuften Gebäuden handelt es um die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes, Klasse „A“ wäre ideal.

Eigentümern droht der „Kostenhammer“ aus Brüssel

Durch die Sanierungspflicht in Deutschland und der Europäischen Union kommen hohe Sanierungskosten auf viele Hauseigentümer zu. Die Parlamentarierin Jutta Paulus sagte, Ziel sei es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucher zu schonen. 

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, warnte vor einem dramatischen Wertverlust bei älteren Gebäuden. Demnach droht ein umfangreicher Sanierungszwang. „Die EPBD greift mit den Mindesteffizienzstandards umfassend in den Gebäudebestand ein. Das erfordert eine differenzierte und sachgerechte Ausgestaltung – in ökonomischen Krisenzeiten gilt das erst recht“, mahnte Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses. 

Wie viele Gebäude sind von einer Sanierungspflicht betroffen?

Laut IVD sind in Deutschland überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser von einer Zwangssanierung betroffen – rund 40 Prozent der 16 Millionen Eigenheime seien kaum saniert und befänden sich jetzt noch in den Energieklassen „G“ und „H“. Nach Angaben der EU-Kommission wären bei einer Renovierung von Stufe „G“ auf „F“ zirka 30 Millionen Gebäudeteile – mit Wohnungen – in der EU betroffen.

In Deutschland wird die Energieeffizienzklasse noch auf einer Skala bis „H“ angegeben. Deswegen und weil sich an den konkreten Plänen auch noch Aspekte ändern können, betont Haus & Grund, dass man den Umfang nur schätzen könne. Demnach könnten in Deutschland mehr als sieben Millionen Eigenheime betroffen sein, hinzu kämen rund 7,2 Millionen Wohnungen. Für die Sanierungen soll auch Geld aus EU-Töpfen bereitgestellt werden. Ende 2021 hieß es seitens der EU-Kommission, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stünden. Das Parlament spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern sollten. „Für die absurd hohen Ziele müssten pro Jahr mindestens 125 Milliarden Euro investiert werden. Das wäre eine Verdreifachung der bisherigen Summe“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Neue und alte Gebäude: Das schlägt der EU-Rat vor

Das EU-Parlament hat die Vorschläge des Ministerrats der Europäischen Union deutlich nach oben korrigiert. Der Rat hatte sich am 25.10.2022 in Bezug auf Neubauten darauf geeinigt, dass ab 2028 zunächst die öffentlichen Gebäude und ab 2030 alle Gebäude in der EU klimaneutral sein müssen. Ausnahmen will der Rat für historische Gebäude, Gebetshäuser oder Gebäude für Verteidigungszwecke.

Für den Bestand schlug der EU-Rat Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor. Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz würden auf der Grundlage eines „nationalen Pfads“ festgelegt werden – mit zwei Kontrollpunkten: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands soll bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse „D“ entsprechen – und bis 2040 soll ein nationaler Wert erreicht werden, „der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands“ in einen Net-Zero-Gebäudebestand ergibt.

EU-Kommission: Zwangssanierung für ineffiziente Gebäude

Die Europäische Kommission hatte ihre Vorschläge für eine neue Gebäuderichtlinie am 15.12.2021 vorgelegt. Das Ziel, dass bis 2050 sämtliche Gebäude in der EU klimaneutral sein sollen, gab die Kommission in ihrem „Fit for 55“-Paket ein halbes Jahr zuvor vor. Die Behörde schlug ebenfalls eine Sanierungspflicht vor.

Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse „G“ angehören, heißt es in diesem Papier: 15 Prozent des Gebäudebestands mit der schlechtesten Energieeffizienz sollten bis zum Jahr 2027 von Klasse „G“ auf mindestens Klasse „F“ verbessert werden – bei Wohngebäuden entsprechend bis 2030. Bis 2033 sollte die Klasse „E“ erreicht werden.

Die EPBD-Reform ist Teil des Klimapakets „Fit for 55“, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen.

European Green Deal: Das „Fit for 55“-Paket

Am 14.7.2021 stellte die EU-Kommission ihr Klimaprogramm „Fit for 55“ mit zwölf konkreten Vorschlägen vor, wie sie die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken will. Das war der erste Schritt hin zum klimaneutralen Europa bis 2050 – und Teil der Umsetzung des Projekts „European Green Deal“. Acht Gesetze müssen verschärft, vier neue beschlossen werden.

2050 klimaneutral (Net Zero)

Der Klimawandel ist eine große Herausforderung unserer Zeit und es wird immer offensichtlicher, dass es dringende Maßnahmen braucht, um diese zu bekämpfen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, eine Vorreiterin in Sachen Klimaschutz zu werden und die europäische Wirtschaft bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Sein wir gespannt, ob dies gelingt. 

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