BEG-Förderung 2025: Bis zu 40% Ersparnis für Ihre Dämmung durch Zuschüsse und Steuervorteile

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht energetische Sanierungen so attraktiv wie nie zuvor. Kombiniert mit den Steuervorteilen nach §35c EStG können Sie bei Ihrer Dämmmaßnahme effektiv bis zu 40 Prozent der Kosten sparen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen detailliert alle Fördermöglichkeiten für 2025, erklärt die oft übersehenen Steuervorteile und führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.

BEG-Förderung 2025: Die wichtigsten Änderungen und Chancen

Aktuelle Fördersätze für Dämmmaßnahmen

Die BEG-Förderung 2025 bietet weiterhin attraktive Zuschüsse für energetische Sanierungen. Für Dämmmaßnahmen gelten folgende Fördersätze:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Mit iSFP-Bonus: 20 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Maximale förderfähige Kosten: 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Maximaler Zuschuss: 12.000 Euro pro Wohneinheit

 

Förderfähige Dämmmaßnahmen:

  • Dämmung von Außenwänden (inkl. Einblasdämmung)
  • Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken
  • Dämmung von Kellerdecken und Kellerwänden
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz

 

Der iSFP-Bonus: Extra 5 Prozent Förderung sichern

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Ihr Schlüssel zu höherer Förderung. Ein Energieberater erstellt einen maßgeschneiderten Plan für Ihr Gebäude und Sie erhalten:

  • 5 Prozent zusätzliche Förderung auf alle Maßnahmen
  • 15 Jahre Gültigkeit des Bonus
  • Schrittweise Umsetzung möglich
  • 80 Prozent Förderung der Energieberatung (max. 1.300 Euro)


Die Investition in einen iSFP rechnet sich fast immer: Bei einer Dämmmaßnahme für 20.000 Euro bedeuten die zusätzlichen 5 Prozent bereits 1.000 Euro mehr Förderung.

 

§35c EStG: Der unterschätzte Steuervorteil für Ihre Dämmung

Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung

Viele Hausbesitzer kennen diese Option nicht: Alternativ zur BEG-Förderung können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Der §35c des Einkommensteuergesetzes macht’s möglich.

Die Eckdaten des Steuerbonus:

  • 20 Prozent der Aufwendungen über 3 Jahre verteilt
  • Jahr 1 und 2: jeweils 7 Prozent (max. 14.000 Euro)
  • Jahr 3: 6 Prozent (max. 12.000 Euro)
  • Maximale Steuerersparnis: 40.000 Euro pro Objekt
  • Direkte Verrechnung mit der Steuerschuld

 

Warum die Steuererklärung oft mehr bringt

Der entscheidende Vorteil: Die Steuerersparnis wirkt sich direkt auf Ihre Steuerlast aus. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Vorteil:

Beispiel Dämmmaßnahme für 25.000 Euro:

Option 1 – BEG-Förderung:

  • Fördersatz: 15 Prozent
  • Zuschuss: 3.750 Euro
  • Auszahlung einmalig nach Maßnahme

Option 2 – Steuerbonus §35c EStG:

  • Jahr 1: 7 Prozent = 1.750 Euro Steuerersparnis
  • Jahr 2: 7 Prozent = 1.750 Euro Steuerersparnis
  • Jahr 3: 6 Prozent = 1.500 Euro Steuerersparnis
  • Gesamt: 5.000 Euro Steuerersparnis


Vorteil Steuerbonus: 1.250 Euro mehr Ersparnis

Voraussetzungen für den Steuerbonus

Um den Steuerbonus nach §35c EStG zu nutzen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Gebäudeanforderungen:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum (keine Vermietung)
  • Gebäude älter als 10 Jahre
  • Lage in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum

 

Technische Anforderungen:

  • Durchführung durch Fachunternehmen
  • Einhaltung technischer Mindestanforderungen
  • Bescheinigung des ausführenden Unternehmens

 

Formale Anforderungen:

  • Rechnung auf Ihren Namen
  • Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung)
  • Aufbewahrung aller Unterlagen

 

Die Bescheinigung nach §35c EStG

Kematherm Halberstadt stellt Ihnen automatisch die erforderliche Bescheinigung aus. Diese enthält:

  • Bestätigung der fachgerechten Durchführung
  • Auflistung der durchgeführten Maßnahmen
  • Bestätigung der technischen Mindestanforderungen
  • Angabe der Arbeitskosten und Materialkosten
  • Unterschrift und Stempel des Fachbetriebs


Diese Bescheinigung ist Ihre Eintrittskarte zur Steuerersparnis und wird mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

 

BEG-Förderung vs. Steuerbonus: Entscheidungshilfe

Wann lohnt sich die BEG-Förderung?

Die BEG-Förderung ist vorteilhaft bei:

  • Vermieteten Immobilien
  • Kombination mit iSFP-Bonus (20 Prozent Förderung)
  • Niedrigem persönlichem Steuersatz
  • Sofortigem Liquiditätsbedarf
  • Mehreren geplanten Sanierungsmaßnahmen

 

Wann ist der Steuerbonus besser?

Der Steuerbonus nach §35c EStG rechnet sich bei:

  • Selbstgenutztem Wohneigentum
  • Höherem persönlichen Steuersatz
  • Einzelmaßnahmen ohne iSFP
  • Einfachem Antragsprozess gewünscht
  • Ausreichender Steuerlast zur Verrechnung

Der Geheimtipp: Aufteilung auf mehrere Jahre

Bei umfangreicheren Sanierungen können Sie durch geschickte Aufteilung profitieren:

Strategie für maximale Förderung:

  1. Jahr 2025: Dämmung Kellerdecke (Steuerbonus)
  2. Jahr 2026: Einblasdämmung Außenwände (Steuerbonus)
  3. Jahr 2027: Dämmung Obergeschoss (BEG mit iSFP)


So nutzen Sie sowohl Steuervorteile als auch Förderzuschüsse optimal aus.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung: BEG-Förderung beantragen

Für höhere Förderung durch den iSFP-Bonus:

  • Energieberater über Energie-Effizienz-Experten-Liste finden
  • Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme
  • Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Kosten: ca. 1.500-2.000 Euro (80 Prozent gefördert)

Holen Sie sich ein detailliertes Angebot von Kematherm Halberstadt:

  • Kostenlose Vor-Ort-Begehung
  • Aufmaß und Bedarfsermittlung
  • Transparente Kostenkalkulation
  • Aufschlüsselung förderfähiger Kosten

Wichtig: Der Antrag muss VOR Auftragsvergabe gestellt werden

Online-Antragstellung beim BAFA:

  1. Registrierung im BAFA-Portal
  2. Antrag „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ wählen
  3. Technische Projektbeschreibung hochladen
  4. Kostenaufstellung einreichen
  5. Antrag absenden und auf Zusage warten

Nach Antragstellung:

  • Prüfung durch das BAFA (4-8 Wochen)
  • Zuwendungsbescheid per Post
  • Bewilligungszeitraum beachten (24 Monate)
  • Erst jetzt: Auftrag an Kematherm vergeben

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids:

  • Beauftragung von Kematherm Halberstadt
  • Terminvereinbarung
  • Professionelle Durchführung der Dämmung
  • Abnahme und Dokumentation

Nach Abschluss der Arbeiten:

  • Rechnungen sammeln
  • Fachunternehmererklärung von Kematherm
  • Online-Verwendungsnachweis im BAFA-Portal
  • Auszahlung der Förderung (2-4 Wochen)

Steuerbonus richtig beantragen: So geht’s

Die Steuererklärung vorbereiten

Für den Steuerbonus nach §35c EStG benötigen Sie:

  • Rechnung von Kematherm Halberstadt
  • Fachunternehmer-Bescheinigung
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
  • Anlage „Energetische Maßnahmen“ zur Steuererklärung

 

Ausfüllen der Steuererklärung

In der Anlage „Energetische Maßnahmen“ angeben:

  • Art der Maßnahme (z.B. Wärmedämmung)
  • Datum der Fertigstellung
  • Gesamtkosten der Maßnahme
  • Beginn der Steuerermäßigung

 

Beispiel für 20.000 Euro Dämmkosten:

  • Zeile 4: „Wärmedämmung Außenwände“
  • Zeile 6: „31.10.2025“
  • Zeile 8: „20.000 Euro“
  • Automatische Berechnung: 1.400 Euro Steuerersparnis im ersten Jahr

 

Besonderheiten bei der Steuerermäßigung

Gut zu wissen:

  • Die Ermäßigung mindert direkt die Steuerschuld
  • Übertrag ins Folgejahr bei zu geringer Steuerlast möglich
  • Keine Kürzung bei außergewöhnlichen Belastungen
  • Kombination mit Handwerkerleistungen ausgeschlossen

 

Förderfähige Kosten: Was wird bezuschusst?

Materialkosten

Gefördert werden:

  • Dämmstoffe aller Art
  • Dampfsperren und Folien
  • Befestigungsmaterial
  • Putz und Anstrichmittel
  • Notwendiges Zubehör

 

Arbeitskosten

Förderfähig sind:

  • Lohnkosten der Handwerker
  • Einbau und Montage
  • Vorbereitende Arbeiten
  • Entsorgung von Altmaterial
  • Nacharbeiten und Verputzen

 

Nebenkosten

Ebenfalls gefördert:

  • Baustelleneinrichtung
  • Gerüstkosten (anteilig)
  • Energieberatung
  • Baubegleitung
  • Abnahme und Zertifizierung

 

Nicht förderfähige Kosten

Ausgeschlossen von der Förderung:

  • Eigenleistungen
  • Reine Schönheitsreparaturen
  • Möblierung und Umzug
  • Grundstückskauf
  • Baugenehmigungen

 

Rechenbeispiele: So viel sparen Sie wirklich

Einblasdämmung Einfamilienhaus

Ausgangslage:

  • Kosten Einblasdämmung: 8.000 Euro
  • Selbstgenutztes Wohneigentum
  • Grenzsteuersatz: 35 Prozent

 

Variante Steuerbonus:

  • Jahr 1: 560 Euro Steuerersparnis
  • Jahr 2: 560 Euro Steuerersparnis
  • Jahr 3: 480 Euro Steuerersparnis
  • Gesamt: 1.600 Euro (20 Prozent)

 

Variante BEG-Förderung:

  • 15 Prozent Zuschuss: 1.200 Euro
  • Nachteil: 400 Euro weniger

Komplettdämmung mit iSFP

Ausgangslage:

  • Kosten Komplettsanierung: 40.000 Euro
  • Energieberatung mit iSFP: 2.000 Euro
  • Vermietete Immobilie

 

BEG-Förderung mit iSFP:

  • 20 Prozent von 40.000 Euro: 8.000 Euro
  • 80 Prozent der Beratung: 1.600 Euro
  • Gesamtförderung: 9.600 Euro

 

Steuerbonus (nicht möglich bei Vermietung)

  • Keine Förderung nach §35c EStG
  • BEG-Förderung einzige Option

Schrittweise Sanierung optimal fördern

Jahr 2025: Kellerdeckendämmung

  • Kosten: 5.000 Euro
  • Steuerbonus: 1.000 Euro über 3 Jahre


Jahr 2026: Einblasdämmung

  • Kosten: 10.000 Euro
  • Steuerbonus: 2.000 Euro über 3 Jahre


Jahr 2027: Obergeschoss mit iSFP

  • Kosten: 15.000 Euro
  • BEG-Förderung 20 Prozent: 3.000 Euro


Gesamtersparnis: 6.000 Euro bei 30.000 Euro Investition

 

Häufige Fehler bei der Förderung vermeiden

Der häufigste und teuerste Fehler: Erst beauftragen, dann Förderung beantragen. Das führt zur kompletten Ablehnung. Richtig: Immer erst Förderantrag, dann Zuwendungsbescheid abwarten, erst dann beauftragen.

Jede Dämmmaßnahme muss bestimmte U-Werte erreichen:

  • Außenwände: U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)
  • Kellerdecke: U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K)
  • Oberste Geschossdecke: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)


Kematherm Halberstadt garantiert die Einhaltung aller Anforderungen.

Vollständige Unterlagen sind essentiell:

  • Detaillierte Rechnung mit Einzelpositionen
  • Fachunternehmererklärung
  • Technische Nachweise
  • Zahlungsnachweise

Wichtige Fristen im Überblick:

  • Bewilligungszeitraum: 24 Monate (verlängerbar)
  • Verwendungsnachweis: 6 Monate nach Abschluss
  • Steuerbonus: Mit nächster Steuererklärung

BEG-Förderung und Steuerbonus schließen sich aus. Entscheiden Sie sich für eine Variante. Ausnahme: Unterschiedliche Maßnahmen können unterschiedlich gefördert werden.

Die optimale Förderstrategie für Ihre Situation

Für Eigenheimbesitzer

Einzelmaßnahme geplant:

  • Steuerbonus nach §35c EStG nutzen
  • 20 Prozent Ersparnis ohne Vorlaufzeit
  • Einfache Abwicklung über Steuererklärung

 

Komplette Sanierung geplant:

  • iSFP erstellen lassen
  • BEG-Förderung mit 20 Prozent nutzen
  • Schrittweise Umsetzung über mehrere Jahre

 

Für Vermieter

Einzige Option: BEG-Förderung

  • 15 Prozent Grundförderung
  • 20 Prozent mit iSFP
  • Modernisierungsumlage zusätzlich möglich

 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften

Gemeinsame Maßnahmen:

  • BEG-Förderung für Gemeinschaftseigentum
  • Antragstellung durch WEG
  • Aufteilung nach Miteigentumsanteilen


Kematherm: Ihr Partner für geförderte Dämmung

Komplettservice aus einer Hand

Kematherm Halberstadt unterstützt Sie bei:

  • Kostenloser Erstberatung zu Fördermöglichkeiten
  • Erstellung förderkonformer Angebote
  • Ausstellung aller erforderlichen Bescheinigungen
  • Technische Dokumentation
  • Garantie der Mindestanforderungen


Zertifizierte Qualität für Ihre Förderung

Als zertifizierter Fachbetrieb erfüllen wir alle Anforderungen:

  • Zulassung nach WHG und AwSV
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Normgerechte Ausführung
  • Vollständige Dokumentation
  • Gewährleistung und Garantie


Ausblick: Förderung 2026 und darüber hinaus

Geplante Änderungen

Die Politik plant weitere Anpassungen:

  • Fokus auf Komplettsanierungen
  • Höhere Anforderungen an Effizienz
  • Soziale Komponenten bei der Förderung
  • Digitalisierung der Antragsprozesse


Jetzt handeln lohnt sich

Die aktuellen Förderbedingungen sind historisch gut:

  • 20 Prozent Förderung gesichert
  • Steuerbonus fest verankert
  • Handwerker verfügbar
  • Materialpreise stabil

Warten kann teuer werden: Fördersätze können sinken, Anforderungen steigen, Handwerker werden knapper.


Ihre nächsten Schritte zur maximalen Förderung

  1. Kostenlose Beratung bei Kematherm Wir analysieren Ihre Situation und zeigen die beste Förderstrategie.
  2. Fördercheck durchführen Gemeinsam prüfen wir BEG-Förderung vs. Steuerbonus.
  3. Angebot mit Förderberechnung Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Förderprognose.
  4. Antragstellung Wir unterstützen bei allen Formalitäten.
  5. Professionelle Umsetzung Fachgerechte Dämmung mit allen erforderlichen Nachweisen.


BEG-Förderung 2025 intelligent nutzen

Die Kombination aus BEG-Förderung und Steuerbonus nach §35c EStG bietet einmalige Chancen für Ihre Dämmmaßnahme. Mit bis zu 20 Prozent direkter Förderung oder attraktiven Steuervorteilen war energetische Sanierung nie günstiger. Der Clou: Durch die Steuererklärung erhalten Sie oft mehr zurück als über die klassische Förderung.

Kematherm Halberstadt kennt alle Förderwege und führt Sie sicher durch den Antragsprozess. Mit über 30 Jahren Erfahrung und modernster Technik garantieren wir nicht nur die fachgerechte Ausführung, sondern auch die Erfüllung aller Fördervoraussetzungen.

Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenlose Förderberatung. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg zu Ihrer geförderten Dämmung – versprochen.